Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/12/0043

Ra 2018/12/0043Verwaltungsgerichtshof30.04.2019

Regest

Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/12/0043

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.04.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018120043.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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