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Ra 2018/12/0043•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/12/0043
Ra 2018/12/0043Verwaltungsgerichtshof30.04.2019
Allgemein
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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