Ra 2018/12/0042•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/12/0042
Ra 2018/12/0042Verwaltungsgerichtshof27.03.2019
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
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