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Ra 2018/12/0041•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/12/0041
Ra 2018/12/0041Verwaltungsgerichtshof28.02.2019
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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