Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/12/0022

Ra 2018/12/0022Verwaltungsgerichtshof27.03.2019

Regest

Ermessen VwRallg8 Instanzenzug Einvernehmenserfordernis

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/12/0022

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.03.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018120022.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der Bund hat dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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