Ra 2018/12/0022•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/12/0022
Ra 2018/12/0022Verwaltungsgerichtshof27.03.2019
Ermessen VwRallg8 Instanzenzug Einvernehmenserfordernis
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Bund hat dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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