Verwaltungsgerichtshof Fr 2018/12/0019

Fr 2018/12/0019Verwaltungsgerichtshof28.02.2019

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Fr 2018/12/0019

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:FR2018120019.F00

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Bund hat der antragstellenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 701,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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