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Fr 2018/12/0019•Verwaltungsgerichtshof Fr 2018/12/0019
Fr 2018/12/0019Verwaltungsgerichtshof28.02.2019
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat der antragstellenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 701,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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