Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/12/0018

Ra 2018/12/0018Verwaltungsgerichtshof28.02.2019

Regest

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Besondere Rechtsgebiete Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Organisationsrecht Diverses Weisung Aufsicht VwRallg5/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/12/0018

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018120018.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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