Ra 2018/12/0007•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/12/0007
Ra 2018/12/0007Verwaltungsgerichtshof30.01.2019
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt
Die Revision wird zurückgewiesen.
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