projekte
Ra 2018/11/0242•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/11/0242
Ra 2018/11/0242Verwaltungsgerichtshof05.08.2020
Die Revision wird für gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof eingestellt.
Ein Zuspruch von Aufwandersatz findet nicht statt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.