Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/11/0242

Ra 2018/11/0242Verwaltungsgerichtshof05.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/11/0242

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.08.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018110242.L00

Spruch

Die Revision wird für gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof eingestellt.

Ein Zuspruch von Aufwandersatz findet nicht statt.

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