Ra 2018/11/0217•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/11/0217
Ra 2018/11/0217Verwaltungsgerichtshof25.04.2019
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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