Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/11/0175

Ra 2018/11/0175Verwaltungsgerichtshof07.04.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/11/0175

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.04.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2018110175.L00

Spruch

Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Das Land Steiermark hat der Revisionswerberin Aufwendungen in Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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