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Ra 2018/11/0166•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/11/0166
Ra 2018/11/0166Verwaltungsgerichtshof07.04.2020
Gutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende Privatgutachten
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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