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Ra 2018/11/0154•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/11/0154
Ra 2018/11/0154Verwaltungsgerichtshof22.10.2020
Die angefochtenen Erkenntnisse werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Das Land Tirol hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von jeweils € 1.346,40, insgesamt somit € 2.692,80, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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