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Ra 2018/11/0105•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/11/0105
Ra 2018/11/0105Verwaltungsgerichtshof07.04.2020
Mängel im Spruch
Das angefochtene Erkenntnis wird infolge Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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