Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/11/0105

Ra 2018/11/0105Verwaltungsgerichtshof07.04.2020

Regest

Mängel im Spruch

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/11/0105

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.04.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018110105.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird infolge Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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