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Ra 2018/11/0052•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/11/0052
Ra 2018/11/0052Verwaltungsgerichtshof26.03.2018
Die Revision wird insoweit zurückgewiesen, als sie sich gegen die mit dem angefochtenen Erkenntnis erfolgte Abweisung der Beschwerde betreffend Entziehung der Lenkberechtigung und begleitende Maßnahmen nach dem FSG richtet.
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