Ra 2018/11/0026•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/11/0026
Ra 2018/11/0026Verwaltungsgerichtshof28.03.2018
Die angefochtenen Erkenntnisse werden wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 2.692,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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