Ra 2018/10/0161•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/10/0161
Ra 2018/10/0161Verwaltungsgerichtshof27.03.2019
Besondere Rechtsgebiete
Die angefochtenen Erkenntnisse werden wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Das Land Salzburg hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 7.838,40, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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