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Ra 2018/10/0129•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/10/0129
Ra 2018/10/0129Verwaltungsgerichtshof27.03.2019
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
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