Ra 2018/10/0098•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/10/0098
Ra 2018/10/0098Verwaltungsgerichtshof30.01.2019
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Besondere Rechtsgebiete Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens Allgemein
Das angefochtene Erkenntnis wird insoweit wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtes aufgehoben, als darin über Geldleistungen für den 16. Oktober 2017 abgesprochen und die Mitbeteiligte am 16. Oktober 2017 bei der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse krankenversichert wird.
Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
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