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Ra 2018/10/0064•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/10/0064
Ra 2018/10/0064Verwaltungsgerichtshof30.04.2019
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Die Revision wird zurückgewiesen.
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