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Ro 2018/10/0038•Verwaltungsgerichtshof Ro 2018/10/0038
Ro 2018/10/0038Verwaltungsgerichtshof30.01.2019
Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Ein Zuspruch von Aufwandersatz findet nicht statt.
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