Verwaltungsgerichtshof Ro 2018/10/0038

Ro 2018/10/0038Verwaltungsgerichtshof30.01.2019

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2018/10/0038

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.01.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018100038.J00

Spruch

Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Zuspruch von Aufwandersatz findet nicht statt.

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