Verwaltungsgerichtshof Ro 2018/10/0014

Ro 2018/10/0014Verwaltungsgerichtshof20.12.2019

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2018/10/0014

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.12.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018100014.J00

Spruch

I. den Beschluss gefasst:

Die Revision wird, soweit sie sich gegen die mit dem angefochtenen Erkenntnis vorgenommene Bestätigung der behördlichen Zurückweisung des Antrags auf Feststellung einer Verletzung des Benachteiligungsverbots richtet, zurückgewiesen.

II. zu Recht erkannt:

Im übrigen Umfang wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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