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Ra 2018/09/0212•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/09/0212
Ra 2018/09/0212Verwaltungsgerichtshof25.04.2019
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen Allgemein Verfahrensbestimmungen Amtswegigkeit des Verfahrens Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von 1.346,40 Euro binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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