Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/09/0113

Ra 2018/09/0113Verwaltungsgerichtshof25.04.2019

Regest

Mängel im Spruch unvollständige Angabe der verletzten Verwaltungsvorschrift

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/09/0113

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.04.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018090113.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von 1.346,40 Euro binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.