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Ra 2018/09/0113•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/09/0113
Ra 2018/09/0113Verwaltungsgerichtshof25.04.2019
Mängel im Spruch unvollständige Angabe der verletzten Verwaltungsvorschrift
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von 1.346,40 Euro binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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