Ro 2018/09/0013•Verwaltungsgerichtshof Ro 2018/09/0013
Ro 2018/09/0013Verwaltungsgerichtshof25.04.2019
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Bund hat den mitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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