Ro 2018/09/0010•Verwaltungsgerichtshof Ro 2018/09/0010
Ro 2018/09/0010Verwaltungsgerichtshof25.04.2019
Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtes aufgehoben.
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