Verwaltungsgerichtshof Ro 2018/08/0017

Ro 2018/08/0017Verwaltungsgerichtshof03.04.2019

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2018/08/0017

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.04.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018080017.J00

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Die Revisionswerberin hat den mitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu entrichten.

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