Ra 2018/07/0464•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/07/0464
Ra 2018/07/0464Verwaltungsgerichtshof25.04.2019
Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5 Trennbarkeit gesonderter Abspruch Wasserrecht
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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