Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/07/0454

Ra 2018/07/0454Verwaltungsgerichtshof19.12.2019

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/07/0454

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.12.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018070454.L00

Spruch

I. den Beschluss gefasst:

Die Revision wird, soweit sie sich gegen die ersatzlose Behebung des angefochtenen Bescheides (hinsichtlich dessen Spruchpunkt I) richtet, zurückgewiesen.

II. zu Recht erkannt:

Im Übrigen wird die Revision als unbegründet abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.