Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/07/0451

Ra 2018/07/0451Verwaltungsgerichtshof28.02.2019

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/07/0451

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018070451.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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