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Ra 2018/07/0451•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/07/0451
Ra 2018/07/0451Verwaltungsgerichtshof28.02.2019
Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Das Land Tirol hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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