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Ra 2018/07/0377•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/07/0377
Ra 2018/07/0377Verwaltungsgerichtshof25.04.2019
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die revisionswerbenden Parteien haben der mitbeteiligten Partei insgesamt Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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