Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/07/0377

Ra 2018/07/0377Verwaltungsgerichtshof25.04.2019

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/07/0377

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.04.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018070377.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die revisionswerbenden Parteien haben der mitbeteiligten Partei insgesamt Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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