Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/07/0367

Ra 2018/07/0367Verwaltungsgerichtshof31.01.2019

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/07/0367

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.01.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018070367.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die revisionswerbenden Parteien haben dem Bund insgesamt Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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