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Fr 2018/07/0005•Verwaltungsgerichtshof Fr 2018/07/0005
Fr 2018/07/0005Verwaltungsgerichtshof30.01.2019
Das Verfahren wird eingestellt.
Das Land Niederösterreich hat der Antragstellerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 793,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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