Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/06/0299

Ra 2018/06/0299Verwaltungsgerichtshof05.08.2020

Regest

Baubewilligung BauRallg6

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/06/0299

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.08.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018060299.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die Revisionswerberin hat der Stadtgemeinde Innsbruck Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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