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Ra 2018/06/0299•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/06/0299
Ra 2018/06/0299Verwaltungsgerichtshof05.08.2020
Baubewilligung BauRallg6
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerberin hat der Stadtgemeinde Innsbruck Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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