Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/06/0228

Ra 2018/06/0228Verwaltungsgerichtshof30.01.2019

Regest

Planung Widmung BauRallg3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/06/0228

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.01.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018060228.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird in Bezug auf die revisionswerbenden Parteien wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von jeweils EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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