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Ra 2018/06/0175•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/06/0175
Ra 2018/06/0175Verwaltungsgerichtshof16.10.2020
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrgehren wird abgewiesen.
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