Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/06/0175

Ra 2018/06/0175Verwaltungsgerichtshof16.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/06/0175

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.10.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018060175.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die Revisionswerberin hat dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrgehren wird abgewiesen.

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