Ra 2018/05/0163•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/05/0163
Ra 2018/05/0163Verwaltungsgerichtshof16.04.2019
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Revisionswerber hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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