Verwaltungsgerichtshof Fr 2018/05/0003

Fr 2018/05/0003Verwaltungsgerichtshof26.03.2019

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Fr 2018/05/0003

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.03.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:FR2018050003.F00

Spruch

Dem Landesverwaltungsgericht Oberösterreich wird aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss binnen drei Monaten, gerechnet vom Tag der Zustellung dieses Erkenntnisses, nachzuholen.

Die Stadtgemeinde Ansfelden hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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