Verwaltungsgerichtshof Ro 2018/04/0003

Ro 2018/04/0003Verwaltungsgerichtshof30.04.2019

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2018/04/0003

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.04.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018040003.J00

Spruch

Die Revisionen werden als gegenstandslos geworden erklärt und die Verfahren eingestellt.

Ein Kostenzuspruch findet nicht statt.

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