Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/03/0131

Ra 2018/03/0131Verwaltungsgerichtshof30.01.2019

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Unmittelbarkeitsprinzip Gegenüberstellungsanspruch Fragerecht der Parteien VwRallg10/1/2 Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit Beweismittel Zeugenbeweis Gegenüberstellung Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen Beweismittel Zeugen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Beweismittel Zeugenbeweis

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/03/0131

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.01.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018030131.L00

Spruch

Das Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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