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Ra 2018/03/0124•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/03/0124
Ra 2018/03/0124Verwaltungsgerichtshof08.04.2019
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die revisionswerbende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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