Ra 2018/03/0081•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/03/0081
Ra 2018/03/0081Verwaltungsgerichtshof08.04.2019
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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