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Ro 2018/03/0055•Verwaltungsgerichtshof Ro 2018/03/0055
Ro 2018/03/0055Verwaltungsgerichtshof30.01.2019
Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
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