Verwaltungsgerichtshof Ro 2018/03/0014

Ro 2018/03/0014Verwaltungsgerichtshof08.04.2019

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2018/03/0014

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.04.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018030014.J00

Spruch

1. den Beschluss gefasst:

Die Revision wird, soweit sie sich gegen die durch das angefochtene Erkenntnis erfolgte Abweisung der Beschwerde der revisionswerbenden Partei gegen die Spruchpunkte B und C des Bescheids des Landeshauptmanns von Oberösterreich vom 14. Juni 2017, VERK-2017-5629/17-Pfe, richtet, zurückgewiesen.

2. zu Recht erkannt:

Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis, soweit damit Spruchpunkt A des Bescheides des Landeshauptmanns von Oberösterreich vom 14. Juni 2017, VERK-2017-5629/17-Pfe, bestätigt wurde, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

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