Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/02/0344

Ra 2018/02/0344Verwaltungsgerichtshof26.04.2019

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/02/0344

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.04.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018020344.L00

Spruch

Der Revision wird Folge gegeben.

Das angefochtene Erkenntnis wird dahin abgeändert, dass der Beschwerde Folge gegeben und das Verwaltungsstrafverfahren gegen den Revisionswerber gemäß § 45 Abs. 1 Z 2 VStG eingestellt wird.

Das Land Wien hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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