Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/02/0286

Ra 2018/02/0286Verwaltungsgerichtshof30.01.2019

Regest

Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6 Besondere Rechtsgebiete "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/02/0286

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.01.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018020286.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird, soweit es die revisionswerbenden Parteien betrifft, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Das Land Wien hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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