Ra 2018/02/0076•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/02/0076
Ra 2018/02/0076Verwaltungsgerichtshof15.04.2019
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Parteiengehör Verwaltungsstrafverfahren
Die Revision wird zurückgewiesen.
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