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Ro 2018/01/0012•Verwaltungsgerichtshof Ro 2018/01/0012
Ro 2018/01/0012Verwaltungsgerichtshof04.04.2019
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3
I. zu Recht erkannt:
Die Revision des Erstrevisionswerbers wird als unbegründet abgewiesen.
II. den Beschluss gefasst:
Die Revision des Zweitrevisionswerbers wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerber haben dem Bund jeweils zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 553,20 binnen zwei Wochen zu ersetzen.
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