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Ra 2017/22/0221•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/22/0221
Ra 2017/22/0221Verwaltungsgerichtshof20.12.2019
Allgemein Begründung Begründungsmangel Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Besondere Rechtsgebiete Beweismittel Indizienbeweise indirekter Beweis Beweismittel Urkunden Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel Verfahrensbestimmungen Amtswegigkeit des Verfahrens Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht VwRallg10/1/1
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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