Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/22/0187

Ra 2017/22/0187Verwaltungsgerichtshof30.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/22/0187

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.04.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2017220187.L00

Spruch

Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Ersatz von Aufwendungen findet nicht statt.

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