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Ra 2017/22/0169•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/22/0169
Ra 2017/22/0169Verwaltungsgerichtshof01.04.2019
Besondere Rechtsgebiete Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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